















Nicht versichert in der FirmenRechtsschutz Versicherung
Hier können Sie Ihren persönlichen Firmenrechtsschutz Vergleich durchführen.
Bei uns natürlich annonym und kostenlos.
Ausschlüsse
Weitere gewerbliche/ freiberufliche Tätigkeiten, außer die im Antrag genannte, sind nur über einen zusätzlichen Firmen-Rechtsschutz versicherbar. Um Doppelversicherungen in der Firmen Rechtsschutzversicherung zu vermeiden, erstellen wir gern ein individuelles Angebot.
Kein Versicherungsschutz besteht in allen vertraglichen Anglegenheiten, die im Zusammenhang mit der gewerblichen/ freiberuflichen Tätigkeit stehen.
Im Firmenrechtsschutz ist eine Wartezeit von 3 Monaten zu berücksichtigen. Versicherte Streitigkeiten, die ursächlich vor bzw. wärend dieser Wartezeit den Schadenzeitpunkt setzen, sind in der Firmenrechtsschutzversicherung nicht versichert.
LKW's und Nutzfahrzeuge über 4 Tonnen sind nur gegen Beitragszuschlag versicherbar.
Im Wohnungs-und Grundstücks-Rechtsschutz ist nur die im Antrag genannte Gewerbeeinheit versichert. Einzelne Versicherer machen hier jedoch auch Ausnahmen. Wir beraten Sie im Firmen-Rechtsschutz gern weiter.
Im Familien- und Erbrecht ist jede Tätigkeit des Anwaltes, die über die ausschließliche Beratung hinaus geht, nicht versichert.
Einige Versicherer versichern in der Gewerberechtsschutzversicherung gem. §28 ARB keine Unternehmen mit besonders vielen KFZ (speziell LKW's) oder tendenziell stark schwankenden Mitarbeiterzahlen. Hierunter zählen z.B.:
- Containerdienste
- Pizza-Services
- Transportunternehmen
- Fuhrunternehmen
- Zeitarbeitsunternehmen
- Reinigungsunternehmen
- etc.
Hier empfehlen wir eine individuelle Anfrage bei uns.

