Gebäudeversicherung
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Onlinerechner Gebäudeversicherung |
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Versicherungsumfang Feuer in der Gebäudeversicherung
Brand
- Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und
sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag
Blitzschlag
- Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang des Blitzes auf Sachen
Explosion
- Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende
Kraftäußerung.
Implosion
- Implosion ist eine plötzliche Zerstörung eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines
inneren Unterdruckes
Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
- Luftfahrzeuge sind Flugzeuge, Drehflügler, Frei- und Fesselballone, Drachen, Fallschirme, Flugmodelle
und sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, insbesondere Raumfahrzeuge, Raketen und
ähnliche Flugkörper
Allerdings beschränken die VGB 88 den Versicherungsschutz auf bemannte Flugkörper. Durch Vereinbarung
der Klausel - Unbemannte Flugkörper - ist jedoch eine verbesserte Deckung gegeben
Ausschlüsse zur Feuer in der Gebäudeversicherung:
der Wärme ausgesetzte Sachen
- Brandschäden, die an den versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme
zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden
Sengschäden
- Sengschäden sind in der Gebäudeversicherung nicht versichert, außer, wenn sie durch Brand, Blitzschlag
oder Explosion entstanden sind
Kurzschluss- und Überspannungsschäden
- Kurzschluss- und Überspannungsschäden, die an elektrischen Einrichtungen entstanden sind, außer wenn
sie die Folge eines Brandes oder einer Explosion oder des unmittelbaren Auftreffens eines Blitzes auf
Sachen (Blitzschlag) sind.
Ofmals sind o.g. Ausschlüsse per Klausel wieder in die Wohn-Gebäudeversicherung eingeschlossen.
Folgenschäden in der Gebäudeversicherung
Der Versicherer leistet aber bei Schäden, die unvermeidliche Folgen eines Brandes sind, z. B.
- bei Beschädigungen durch Löschwasser
- Schäden, die an Sachen entstehen, weil sie infolge der Brandbekämpfung ausgeräumt oder niedergerissen
wurden,
- Sachen, die infolge des Brandes abhanden gekommen sind.
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