Glasversicherung

Hier können Sie Ihren persönlichen Glasversicherung-Vergleich durchführen.
Bei uns natürlich annonym und kostenlos.

Diese Versicherung bildet eine notwendige Ergänzung zu Ihrer Hausratversicherung. Ohne jegliche Flächenbegrenzung sind Verglasungen im Außen- wie Innenbereich eingeschlossen. Wer die Scherben verursacht hat, spielt keine Rolle.

Bei der Glasversicherung werden zwei Kategorien unterschieden, die aber in einem Paket günstig angeboten werden.

1. Gebäudeverglasung - schließt folgendes ein:

Glasscheiben von Fenstern und Türen, Balkonen, Terassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Sonnenkollektoren, Glasbausteinen, Profilglas

2. Verglasung von Mobiliar - schließt folgendes ein:

Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegel; Glasplatten; Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten.

Nicht versichert sind üblicherweise:

  • Schäden die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;
  • Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner teile oder seiner Ladung, ferner nicht aus Schäden durch Löschen, Niederreißen oder Ausräumen bei diesen Ereignissen;
  • Beschädigungen von Kanten und Oberflächen;
  • Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen;
  • Schäden an einem Kraftfahrzeug;
  • Glas, was nicht als Flächenglas definiert eird wie z.B. Bierglas.