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Glasversicherung Hier können Sie Ihren persönlichen Glasversicherung-Vergleich durchführen. Bei uns natürlich annonym und kostenlos. |
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| Onlinerechner Glasversicherung |
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| Diese Versicherung bildet eine notwendige Ergänzung zu Ihrer Hausratversicherung. Ohne jegliche Flächenbegrenzung sind Verglasungen im
Außen- wie Innenbereich eingeschlossen. Wer die Scherben verursacht hat, spielt keine Rolle. Bei der Glasversicherung werden zwei Kategorien unterschieden, die aber in einem Paket günstig angeboten werden. 1. Gebäudeverglasung - schließt folgendes ein: Glasscheiben von Fenstern und Türen, Balkonen, Terassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Sonnenkollektoren, Glasbausteinen, Profilglas 2. Verglasung von Mobiliar - schließt folgendes ein: Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegel; Glasplatten; Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten Nicht versichert sind üblicherweise:
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