KFZ-Versicherung

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Bei uns natürlich annonym und kostenlos.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung erfüllt - wie die anderen Haftpflichtversicherungen auch - zwei wesentliche Funktionen:

  • Prüfung der Haftungsfrage und
  • Befriedigung berechtigter Haftpflichtansprüche
  • Rechtsschutz.

Prüfung der Haftungsfrage der KFZ-Haftpflichtversicherung

Zunächst wird geprüft, ob der Versicherungsnehmer überhaupt für ein bestimmtes Verhalten zum Schadenersatz verpflichtet ist. Ergibt diese Prüfung der Haftungsfrage, dass der Versicherungsnehmer schadenersatzpflichtig ist, entschädigt der Versicherer bis zur vertraglich vereinbarten Haftungssumme. Diese Haftung kann auf eine bestimmte Summe begrenzt oder auch unbegrenzt sein.
Ausgeschlossen ist die Haftung für Alkoholtäter: Verursacht der Versicherungsnehmer unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln einen Verkehrsunfall und ist er auf Grund der Rauschmittel nicht in der Lage das Fahrzeug sicher zu führen, ist der Versicherer nach § 2b Abs. 1 e) AKB 95 von der Verpflichtung zur Leistung frei.

Befriedigung berechtigter Haftpflichtansprüche

  • Personenschäden inkl. möglicher Rentenleistungen
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Sachschäden der beschädigten oder zerstörten Sache
  • weitere Schäden, die infolge des Schadenfalles entstanden sind

Gewährung von Rechtsschutz duch die KFZ- Haftpflichtversicherung

Der Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung Rechtsschutz. Werden unberechtigte Ansprüche an den Versicherungsnehmer gestellt, werden diese vom Versicherer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich abgewehrt.