Rechtsschutzversicherung
Hier können Sie Ihren persönlichen Vergleich der Rechtsschutzversicherung durchführen. Bei uns natürlich
annonym und kostenlos.
|

Vergleichsrechner Rechtsschutz für Nichtselbständige |

Vergleichsrechner Rechtsschutz für
Selbständige |
|
Ausschlüsse
Zwei wichtige Punkte gibt es bei Abschluss
einer Rechtsschutzversicherung zu beachten, da sie immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen
Versicherungsnehmer und Versicherer führen:
- die große Zahl von Ausschlüssen und
- die Wartezeit und die damit zusammenhängenden Vorschriften.
Wartezeiten in der Rechtsschutzversicherung
In der Rechtsschutzversicherung ist im Allgemeinen eine Wartezeit von 3 Monaten zu beachten.
Rechtsschutzfälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn der tatsächliche oder angebliche
Verstoß gegen Rechte und Pflichten während dieser Wartezeit stattfand. Wichtig ist hierbei, dass die
Rechtsschutzversicherung auf den ersten "Verstoß" den Schadenfall datiert. Hierin liegen viele Ablehnungen
mit Begründung der Vorvertraglichkeit.
TIP: Nicht erst eine Rechtsschutzversicherung abschließen, wenn ein Problem bekannt ist - dann ist
es fast immer bereits zu spät.
Ausgeschlossen von der Versicherung sind:
- Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen oder Bürgschaftsverträgen stehen;
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauvorhaben. Die Rechtsschutzversicherung leistet keinen
Kostenersatz, wenn der Versicherungsnehmer gegen Bauausführende rechtlich vorgehen will, etwa gegen
Bauhandwerker wegen mangelhafter Ausführungen. Für den Grundstückskauf, selbst wenn damit eine
Bauverpflichtung verknüpft ist, gilt diese Einschränkung der Rechtsschutzversicherung nicht;
- alle Streitigkeiten vor Gerichten oder Behörden, bei denen sich die Parteien gütlich einigen, also ein
Vergleich geschlossen wird;
- alle Steuerstreitigkeiten;
- Streitigkeiten im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit;
- Kosten bei vorsätzlich begangenen Straftaten.
Kein Kostenersatz wird bei folgenden rechtlichen Interessenwahrnehmungen geleistet:
- Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Kernenergieschäden;
- Kartellrechtsstreitigkeiten;
- Streitigkeiten aus dem Bereich des Patent- und Urheberrechtes, Warenzeichen-, Geschmacksmusterrechtes,
Gebrauchsmusterrechtes usw.
- Streitigkeiten aus den Bereichen des Handelsregisterrechts, der Genossenschaften und der
bergrechtlichen Gewerkschaften;
- bei der Abwehr oder auch der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen aus den Bereichen des
Wettbewerbs-, des Rabatt- und Zugaberechtes;
- Streitigkeiten im Bereich Handelsvertreterrecht;
- Streitigkeiten im Bereich Familien- und Erbrecht;
- Konkurs- und Vergleichsverfahren;
- alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-, Umlegungs- und
Enteignungsangelegenheiten.
Nicht versichert sind in der jeweiligen Rechtsschutzversicherung diejenigen Risiken, die durch andere
Rechtsschutzsparten gedeckt sind (Eigentümer oder Fahrer von Kraftfahrzeugen, Mieter usw.).
|