Rechtsschutzversicherung

Hier können Sie Ihren persönlichen Vergleich der Rechtsschutzversicherung durchführen.
Bei uns natürlich annonym und kostenlos.

Versicherte Kosten

Die Rechtsschutzversicherung nimmt im Rahmen der Versicherungsbedingungen die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers wahr und übernimmt die dabei entstehenden Kosten.

Versichert sind folgende Kosten:

  • Gesetzliche Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts, wobei darüber hinausgehende Vergütungsabsprachen mit dem Anwalt nicht von der Versicherungsgesellschaft ersetzt werden;
  • Gerichtskosten, auch die Entschädigungen für Zeugen und Gutachter sowie den Gerichtsvollzieher;
  • Kosten für Verfahren vor Verwaltungsbehörden;
  • Kosten der gegnerischen Partei, auch des Nebenklägers;
  • Kosten für die Vollstreckung des Urteils;
  • Kosten eines Schiedsgerichtes;
  • Kosten für eine Kaution des Versicherungsnehmers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Diese Kosten werden vom Versicherer in dem Umfang ersetzt, in dem sie der Versicherungsnehmer zu tragen hat. Die Kosten werden in der Kostenentscheidung des Gerichtes beim Urteilsspruch festgelegt.