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Private Haftpflichtversicherung Hier können Sie Ihren persönlichen Vergleich für private Haftpflichtversicherung durchführen. Bei uns natürlich annonym und kostenlos. |
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Definition der Haftpflicht "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet." (§823 BGB) Deshalb ist die private Haftpflichtversicherung die notwendigste aller Versicherungen. Im KFZ-Bereich wird die Versicherung erzwungen, im privaten Bereich ist es ein Schutz vor den mittlerweile hohen Schadenersatzforderungen, die Aufgrund des steigenden Lebensstandards in die Höhe gehen. Der Haftpflichtversicherung liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) zu Grunde. Die Versicherungsgesellschaft verpflichtet sich gegenüber dem Versicherungsnehmer, ihn von Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen, für die er auf Grund von gesetzlichen Haftpflichtansprüchen einzustehen hat. |
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