Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung versichert den Todesfall einer versicherten Person in einem vertraglich festgelegten Zeitraum mit einer vertraglich festgelegten Versicherungssumme. Die Versicherungssumme wird im Todesfall der versicherten Person während der Versicherungsdauer an die Bezugsberechtigten ausbezahlt.

Welche Todesfall-Versicherungssumme kann man versichern?

Welche Todesfall-Versicherungssumme kann man versichern?

Die Versicherungssumme – also die Todesfallleistung – bestimmt die Höhe der vom Versicherer zu erbringenden Leistung im Todesfall der versicherten Person.

Üblich sind Versicherungssummen ab 10 000 Euro, in Einzelfällen auch ab
25 000 Euro. Nach oben werden die Todesfallleistungen durch den Versicherer begrenzt. Ab einer Todesfallleistung von 250 000 Euro ist – je nach Versicherer – mit verschärften Gesundheitsprüfungen im Rahmen der Antragsstellung zu rechnen.

Fazit

Sofern keine wesentlichen Erkrankungen der zu versichernden Person vorliegen, stellt die Lebensversicherung auf Risikobasis die kostengünstigste Form der finanziellen Absicherung im Todesfall dar. Jedoch steigen die Beiträge trastisch an, sofern Versicherungsschutz über das 55. – 60. Lebensjahr hinaus gewünscht ist.