Unfallversicherung

Hier können Sie Ihren persönlichen Unfallversicherungs-Vergleich durchführen.
Bei uns natürlich annonym und kostenlos.

Durch die private Unfallversicherung können Unfälle versichert werden, die

  • den Unfalltatbestand (Unfall) erfüllen und
  • zu einer bleibenden Körperschädigung geführt haben.

Zweck der privaten Unfallversicherung ist es, die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls, den ein Versicherungsnehmer erleidet, abzufangen. Die Leistungen der privaten Unfallversicherung sollen insbesondere dazu dienen, die Arbeitsfähigkeit des Verunfallten wiederherzustellen und/oder Einkommensverluste und Einbußen an Lebensqualität auszugleichen.

Unterschiede zur gesetzlichen Unfallversicherung

Im Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung versichert die private Unfallversicherung neben den beruflich bedingten auch außerberufliche Unfälle und gilt weltweit. Daneben kann auch Versicherungsschutz mit eingeschränktem Umfang gewährt werden, z. B. nur gegen Berufsunfälle oder nur gegen außerberufliche Unfälle (Ausschnittsdeckung).

Leistungsarten der privaten Unfallversicherung (§ 7 AUB 88/§ 7 AUB 94 / 2 AUB 99)

Kernstück der Versicherungsleistungen ist die Invaliditätsleistung, deren Höhe sich in der Regel nach der Gliedertaxe bemisst. Sie muss Bestandteil jeder privaten Unfallversicherung sein.

Zusätzlich können u.a. vereinbart werden:

  • Todesfall-Leistung / Unfallversicherung
  • Übergangsleistung / Unfallversicherung
  • Tagegeld / Unfallversicherung
  • Krankenhaustagegeld / Unfallversicherung
  • Genesungsgeld / Unfallversicherung
  • Kurbeihilfe / Unfallversicherung
  • Schmerzensgeld / Unfallversicherung
  • Unfallrente
  • Sofortleistung / Unfallversicherung
  • Rettungsflug / Unfallversicherung
  • Bergungskosten / Unfallversicherung
  • Kosmetische Operation / Unfallversicherung