Unfallversicherung

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Mit Unfallversicherungen werden die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls, den ein Versicherungsnehmer erleidet, gemildert.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Unfallversicherungsarten:

Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung versichert Personen an ihrem Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz sowie auf den Wegen zum
bzw. vom Arbeits-bzw. Ausbildungsplatz und Kinder aller Altersstufen während ihres Besuchs von Kindertagesstätten (einschließlich Hortbesuch). Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsträger) sind die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Die Mittel für die Aufwendungen werden bei den Berufsgenossenschaften von den Unternehmern allein, also ohne Arbeitnehmerbeteiligung, durch eine Umlage aufgebracht, von den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand durch eigene Haushaltsmittel. Rechtsgrundlage für die gesetzliche Unfallversicherung ist das Siebte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII).
Private Unfallversicherung

Private Unfallversicherungen versichern sowohl beruflich bedingte als auch außerberufliche Unfälle. Sie können von Privatpersonen als Einzelversicherung für Erwachsene oder Kinder (Kinderunfallversicherung) oder als Familienunfallversicherung abgeschlossen werden; Unternehmen, Verbände, Vereine und Veranstalter können Gruppenunfallversicherungen für ihre Arbeitnehmer, Mitglieder bzw. Besucher abschließen. Rechtsgrundlage der privaten Unfallversicherungen ist das Versicherungsvertragsgesetz (§§ 179-185 VVG); wesentliche Vertragsgrundlagen sind darüber hinaus die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen sowie Zusatz- und Sonderbedingungen der einzelnen Versicherer (Besondere Bedingungen / Unfallversicherung).

Desweiteren kann zusätzlich zu einer Lebensversicherung eine Unfalltod-Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
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