Private Unfallversicherung

Nach einem schwerwiegenden Unfall dauert es meistens einige Zeit, bis man gesundheitlich wieder fit ist. Doch was, wenn es nicht gänzlich dazu kommt? Die Folgeschäden sind oft gravierend. Dann können neben dem Leid auch finanzielle Sorgen hinzukommen. Eine Private Unfallversicherung empfielt sich hier um genau das zu vermeiden. Lesen Sie hier alles Wichtige. Was verbirgt sich dahinter, welche Leistungen beinhaltet sie und wie hoch sind die Kosten?

Ist die Unfallversicherung sinnvoll?
Was leistet die Unfallversicherung?
Was bedeudet die Unfallversicherung Invalidität?
Unfallversicherung Kind
Unfallversicherung Kosten – wie hoch sind sie?
Unfallversicherung Vergleich – worauf sollten Sie achten?
Wesentliche Ausschüsse in der Unfallversicherung
Gliedertaxe der Unfallversicherungen
Leistungsbausteine einer Unfallversicherung

Ist die private Unfallversicherung sinnvoll?

Alljährlich passieren hierzulande Millionen Unfälle. Mit der Versicherung schützen Sie sich gegen die finanziellen Folgen. Sie leistet nach einem Unfall, während Krankheiten nicht versichert sind. Mit der gesetzlichen Unfallversicherung sind Sie lediglich im Berufsleben sowie auf dem Hin- und Rückweg (Wegeunfall) geschützt. Selbst wenn Sie einen kurzen Umweg einlegen, gilt dies nicht mehr. Doch die meisten Unfälle passieren nicht im Job, sondern in der Freizeit, zum Beispiel:

  • Haushalt
  • Garten
  • Sport
  • Reisen

Hier müssen Sie privat vorsorgen. Selbst, wenn sie aus grober Fahrlässigkeit entstehen, sind Sie versichert. Dies gilt sowohl in der Freizeit als auch bei der Arbeit.

Was leistet die Unfallversicherung?

Die Versicherung kommt beispielsweise für folgendes auf:

  • Behandlungskosten
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Unfallbedingte Umbauten in der Wohnung oder im Haus

Die private Unfallversicherung zahlt eine Einmalleistung in der Form einer vereinbarten Geldsumme oder eine Unfallrente, falls Sie dauerhafte Schäden davontragen. Sie können über den ausgezahlten Geldbetrag frei verfügen. Vom Invaliditätsgrad und von der ausgewählten Versicherungssumme hängt die Höhe der Kapitalleistung ab.

Unfallversicherung Invalidität – was bedeutet das genau?

Die Basisleistung ist die Invaliditätsleistung. Bei einer Invalidität liegt eine dauerhafte Beeinträchtigung der Gesundheit vor. Voraussetzung ist, dass sie länger als drei Jahre besteht und eine Besserung nicht erwartet wird. Bei einer Invalidität müssen Sie mit erheblichen Einschränkungen Ihrer Lebensqualität rechnen. Das gilt ebenso in finanzieller Hinsicht. Dies mildert die Unfallversicherung ab. Die Höhe der Leistungen ist vom Invaliditätsgrad abhängig. Sie erfolgt nach der vertraglich enthaltenen Gliedertaxe, die je nach Versicherer variiert. Sie listet auf, was der Anbieter für den Verlust von Körperteilen leistet. Bei hoher Invalidität zahlt das Versicherungsunternehmen bei einer vereinbarten Übergangsleistung kurz nach dem eingetretenen Unfall eine Sofort-Leistung aus. Damit wird die Zeitspanne bis zur Auszahlung der Invaliditätsleistung überbrückt.

Weitere mögliche Unfallversicherung Leistungen sind:

Krankenhaustagegeld:
Bei einem längeren Krankenhausaufenthalt lohnt sich das Krankenhaustagegeld. Es fängt die während der stationären Behandlung anfallenden Kosten auf.
Genesungsgeld:
Nach einem längeren Klinikaufenthalt ist oftmals eine zusätzliche Genesungsphase zu Hause erforderlich. Damit die Kosten, beispielsweise für die Hilfe im Haushalt bezahlt werden können, wird von verschiedenen Versicherer ein Genesungsgeld angeboten.
Unfallrente:
Zusätzlich kann man eine monatliche Unfallrente vereinbaren. Wenn Sie aufgrund einer Invalidität nicht mehr voll arbeiten können, gleicht diese Ihr Einkommen aus.
Todesfallleistung:
Die Todesfallleistung erhalten Hinterbliebene, wenn der Versicherte infolge des Unfalls verstirbt.

Weitere mögliche Unfallversicherung Leistungen sind zum Beispiel:

  • Rehabeihilfe
  • Rettungs- und Bergungskosten
  • Kosmetische Operationen

Nicht abgedeckt ist das Risiko einer krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit. Diese können Sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abdecken. Sie springt nicht nur bei einem Unfall ein, sondern auch, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung berufsunfähig werden. Beide Versicherungen ergänzen sich optimal.

Unfallversicherung Kind

Vor allem für Kinder ist das Unfallrisiko nicht zu unterschätzen. Hierfür bieten die Versicherungsunternehmen besondere Produkte, wie die Kinder-Invaliditätsversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt, genau wie bei Erwachsenen, die Kinder nur in gewissen Fällen, beispielsweise in der Kita oder Schule sowie auf den direkten Wegen dorthin oder nach Hause. Mit der privaten Unfallversicherung wird eine wichtige Lücke geschlossen. Vor allem sportlich aktive Kinder haben ein erhöhtes Unfallrisiko. Auch auf dem Spielplatz, im heimischen Kinderzimmer oder an anderen Orten kann man Unfälle nicht ausschließen. Mit dem Kinder-Unfall-Schutzbrief wird bei bestimmten schwerwiegenden Krankheiten auch ein Versicherungsschutz vereinbart.

Unfallversicherung Kosten – wie hoch sind sie?

Die Kosten für die private Unfallversicherung können Sie ganz bequem online mit einem Vergleichsrechner ermitteln, nachdem Sie Ihre persönlichen Daten und den gewünschten Leistungsumfang angegeben haben. Wie hoch die Beiträge sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise:

  • Alter
  • Beruf
  • Hobby
  • Leistungen und Zusatzleistungen
  • Versicherungssumme
  • Progression
  • Zahlweise

Unfallversicherung Vergleich – worauf sollten Sie achten?

Die Versicherer bieten meist unterschiedliche Tarife an, die Sie zum Teil durch Bausteine ergänzen können. Ihre Lebensumstände sind entscheidend für die Auswahl. Über den kostenlosen Vergleichsrechner können Sie schnell und einfach die verschiedenen Tarife gegenüberstellen. Die Gliedertaxe ist entscheidend. Damit Sie bereits bei einem geringen Invaliditätsgrad einen hohen Geldbetrag erhalten, sollte die vereinbarte Grundinvaliditätssumme entsprechend hoch sein. Sie beträgt am besten das fünf- bis sechsfache des Bruttojahreseinkommens, mindestens 100.000 bis 200.000 Euro. Experten empfehlen, einen Vertrag abzuschließen, der eine Invalidität bereits ab 1 % absichert. Mit der Progression vereinbaren Sie einen Anstieg im Invaliditätsfall. Achten Sie auf einen weltweiten Schutz und ausgeschlossene Unfallursachen. Auch wenn Sie bereits eine Unfallversicherung haben, lohnt sich der Vergleich. Die Angebote verbessern sich oft.

Fazit

Viele denken, dass sie mit der gesetzlichen Unfallversicherung gut abgesichert sind. Doch dies ist nur bei Unfallfolgen auf der Arbeit und den Arbeitswegen der Fall. Das Gleiche gilt bei Kindern. Auch sie sind nur in der Kita, Schule und auf entsprechenden Wegen versichert. Für Unfälle, die im Haushalt und in der Freizeit passieren, kommt der Versicherer nicht auf. Dafür ist die private Unfallversicherung notwendig. Sie zahlt bei Unfällen entweder eine einmalige Summe oder Unfallrente. Vor dem Abschluss sollten Sie die Tarife miteinander vergleichen und den Leistungsumfang der Angebote prüfen. Wählen Sie die Versicherung nach Ihren individuellen Bedürfnissen aus und vereinbaren Sie die Leistungen, die Sie wünschen.

wesentliche Ausschlüsse der Unfallversicherung

  1. Geistes- oder Bewusstseinsstörungen in der Unfallversicherung
    Vom Versicherungsschutz in der Unfallversicherung ausgeschlossen und grundsätzlich nicht versicherbar sind Personen, die geisteskrank sind. Bei der Einschränkung Geisteskrank ist zu beachten, dass nur der als Geisteskrank eingestuft wird, der sich vom allgemeinen Leben weitgehend ausschließt und so der Definition Pflegebedürftigkeit nahe kommt.
  2. Pflegebedürftigkeit in der Unfallversicherung
    Personen, die ständig pflegebedürftig sind. Meist gilt dies bereits ab Pfegegrad 2.
  3. Straftat in der Unfallversicherung
    nicht versichert in der Unfallversicherung sind Unfallfolgen, die die versicherte Person erleidet, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Begehung einer Straftat stehen.
  4. Zufügen eines Eigenschadens in der Unfallversicherung
    ebenfalls ausgeschlossen vom Versicherungsschutz ist die Situation, in der sich die versicherte Person zum Erhalt der Unfall-Leistung einen Eigenschaden absichtlich zufügt.