Firmenrechtsschutz Versicherung

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Firmenrechtsschutz (gem. §28 ARB) -

bei dieser Rechtsschutzform handelt es sich um eine Kombination aus dem Rechtsschutz für Gewerbetreibende/Heilberufler und freiberuflich Tätige und dem Rechtsschutz für den Privat- und Verkehrsbereich.

Versicherungsschutz

besteht im Firmenrechtsschutz für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Gewerbetreibender, freiberuflich Tätiger und in einer sonstigen selbständigen Form. Dabei muss die Art der selbstständigen Tätigkeit im Versicherungsschein eingetragen sein. Weiter sind die Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer in dessen Betrieb versichert.

Versichert werden kann ein Unternehmen sowie dessen gesetzliche Vertreter und Angestellte.

Der Versicherungsschutz im Firmenrechtsschutz erstreckt sich auf folgende mitversicherte Personen, soweit sie in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer tätig sind:

  • mitarbeitende Familienangehörige
  • Geschäftsführer
  • Angestellte/Arbeiter
  • freie Mitarbeiter