Hier können Sie Ihren persönlichen Hausratversicherung-Vergleich durchführen. Bei uns natürlich annonym und kostenlos.
- Informationen zur Hausratversicherung:
- Versicherte Gefahren und Sachen in der Hausratversicherung
- Mehr zur Kostenübernahme, zum Schadenfall und Kündig der Hausrat
Definition Hausrat / Hausratversicherung
Als Hausrat gelten alle Sachen die einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder Verbrauch dienen.
Die Hausratversicherung ist eine Schadensversicherung, die mehrere Risiken in einem Versicherungsvertrag abdeckt:
- Zu Grunde liegen dem Versicherungsvertrag die „Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Wohngebäude“ (VGB).
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus;
- Leitungswasserschäden;
- Sturmschäden.
Unterversicherung vermeiden
Es wird der ortsübliche Neubauwert versichert. Da dieser „ortsübliche Neubauwert“ sich in der Regel nach wenigen Jahren stark verändert – auf Grund von veränderten Arbeitslöhnen, Rohstoff- und Baustoffpreisen usw. – besteht schon nach wenigen Jahren die Gefahr der Unterversicherung. Um dies zu vermeiden, sollte der Versicherungsnehmer den Vertrag auf der Basis der „Sonderbedingungen für die gleitende Neuwertversicherung“ (SGIN) abschließen.
Ermittlung der Versicherungssumme
Die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme ist die im Schadenfall vereinbarte Höchstentschädigung in der Hausratversicherung. Die Versicherungssumme sollte dem Versicherungswert entsprechen. Die Versicherungssumme ist die Grundlage für die Beitragsberechnung.
Die Versicherer bieten zur Feststellung der Versicherungssumme folgende Faustregel an:
Wohnfläche in qm x 650 € (600 bis 750 €, je nach Versicherung)
Eventuell vorhandene Wertsachen sind der Summe hinzuzurechnen. Bei genannter Berechnung gewähren die Versicherer „Unterversicherungsverzicht“. Das heißt, dass im Schadenfall bis zur Höhe der Versicherungsssumme entschädigt wird.
Bei unserem Beitragsrechner werden die verschiedenen Versicherungssummen je qm bei jedem Versicherer individuell automatisch berücksichtigt.
Was ist zusätzlich versicherbar in der Hausratversicherung?
Fahrrad-Diebstahl in der Hausratversicherung
Fahrräder sind in der Hausratversicherung gemäß den Bedingungen versicherte Sachen. Somit besteht Versicherungsschutz gegen die versicherten Gefahren.
Durch zusätzliche Vereinbahrung der Fahrrad-Diebstahl – Klausel wird Ersatz geleistet, wenn ein Fahrrad gestohlen wird, solange es in Benutzung war und gesichert abgestellt wurde (mit Fahrradschloss) oder wenn es sich in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand. (Wenn es aus Ihrem eigenen verschlossenen Keller gestohlen wird, ist dies ohnehin versichert.)
Da über diese Klausel nicht nur eines, sondern die Fahrräder der ganzen Familie versichert werden können, sollten Sie darauf achten, ob die hier vereinbarte Entschädigungsgrenze (meistens 1 % der Versicherungssumme) ausreicht. Falls nicht, kann diese gegen Mehrbeitrag erhöht werden.
Überspannungsschäden in der Hausratversicherung
Überspannungsschäden sind atmosphärisch bedingt und entstehen in der Regel durch die mittelbare Auswirkung eines Blitzschlages.
Beispiel: Durch einen Blitzschlag in die Antenne kommt es zu einem Überspannungsschaden an einem Fernsehgerät.
Grundsätzlich sind solche Schäden in der Hausratversicherung ausgeschlossen, können jedoch durch eine Vereinbarung (Klausel) mitversichert werden. Meist wird eine prozentuale Entschädigungsgrenze festgelegt. Viele unserer Angebote beinhalten automatisch diesen Versicherungsschutz.
Elementarschäden in der Hausratversicherung
Elementarschäden sind Schäden durch Naturgewalten. Im Einzelnen ist dies der Schutz bei:
- Überschwemmung,
- Sturmflut,
- Erdsenkung,
- Erdbeben,
- Schneedruck und Lawinen.
Glasschäden in der Hausratversicherung
Ob Vitrinenglasscheiben, Glastischplatten, Cerankochfelder – alle Glasflächen oder Kunstsoffflächen sind bei Bruch in der Hausratversicherung versichert. Der Einschluss einer Glasversicherung sollte für jeden Fall geprüft werden, da diese Versicherung ofmals hohe Prämien beinhaltet.