Hier können Sie Ihren persönlichen Gebäudeversicherung-Vergleich durchführen. Bei uns natürlich annonym und kostenlos.
- Informationen zur Gebäudeversicherung:
- Versicherte Gefahren in der Gebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ist eine Versicherung, die mehrere Risiken deckt: Feuer, Sturm und Leitungswasser.
Zu Grunde liegen dem Versicherungsvertrag die „Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Wohngebäude“ (VGB).
Welche Gebäude- /Grundstücksbestandteile gehören zur Gebäudeversicherung ?
Die Gebäudeversicherung versteht unter dem Begriff „Gebäude“ nicht nur den eigentlichen Baukörper, sondern auch verschiedene Einbauten. Selbst Zubehör , das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient.
- fest eingebaute Schränke
- fest verlegter Fußbodenbelag
- Zentralheizungsanlage
- sanitäre Installation
- Brennstoffvorräte für Sammelheizungen
- außen am Gebäude angebrachte Antennen, Markisen, Überdachungen
- Nebengebäude, Garagen
- Hundehütten, Müllboxen, Einfriedungen
Hinweis zur Gebäudeversicherung:
Bei Mietern einer Wohnung müssen mit dem Gebäude fest verbundene Gegenstände (z.B. Einbauküchen) zur Mitversicherung im Antrag aufgeführt werden.
Bei Wohnungseigentümern empfielt sich gleiche Vorgehensweise, auch wenn fest mit dem Gebäude verbundene Sachen für bestimmte Gefahren auch in der Gebäudeversicherung mitversichert sind (z.B. Feuer, Leitungswasser).
Wie erfolgt die Ermittlung der Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung ?
Die im Versicherungsvertrag der Gebäudeversicherung vereinbarte Versicherungssumme ist die im Schadenfall vereinbarte Höchstentschädigung in der Gebäudeversicherung. Die Versicherungssumme sollte dem Versicherungswert des Gebäudes inkl. der Grundstücksbestandteile entsprechen.
Die Versicherungssumme kann nach verschiedenen Grundlagenmerkmale ermittelt werden.
1. Ausstattungsmerkmale – Gebäudeversicherung
Anhand eines Wertermittlungsbogens werden aufgrund der Ausstattungsmerkmale des zu versichernden Gebäudes der Versicherungswert (Einheitswert) 1914 ermittelt.
Diese Wertermittlung findet vorallem bei Ein-/ Zweifamilienhauser ohne Gewerbenutzungsanteil Anwendung.
2. Umbauter Raum inkl. Ausstattungsmerkmale – Gebäudeversicherung
Anhand eines Wertermittlungsbogens werden aufgrund der Gebäudeabmessungen sowie einzelner Ausstattungsmerkmale des zu versichernden Gebäudes der Versicherungswert (Einheitswert) 1914 ermittelt.
Diese Wertermittlung findet vorallem bei Mischgebäuden oder Mehrfamilienhäuser Anwendung.
3. Wohn-/ Nutzfläche – Gebäudeversicherung
Je nach Versicherungstarif wird aufgrund der Wohn- oder Nutzfläche eine Gebäudewertermittlung durchgeführt. Sofern die Wohn-/ Nutzfläche korrekt angegeben wurde, schließt der Versicherer eine Unterversicherung aus.
4. pauschale Versicherung je Wohneinheit – Gebäudeversicherung
Bei Mehrfamilienhäuser – aber auch Ein-/ Zweifamilienhäuser setzen einzelne Versicherer je Wohneinheit eine pauschale Versicherungsprämie an. Hierbei schließt der Versicherer eine Unterversicherung aus.
Hinweis:
Bei unserem Beitragsrechner werden die verschiedenen Berechungsgrundlagen automatisch berücksichtigt.
Unterversicherung in der Gebäudeversicherung vermeiden
Es wird der ortsübliche Neubauwert versichert. Da dieser „ortsübliche Neubauwert“ sich in der Regel nach wenigen Jahren stark verändert – auf Grund von veränderten Arbeitslöhnen, Rohstoff- und Baustoffpreisen usw. – besteht schon nach wenigen Jahren die Gefahr der Unterversicherung. Um dies zu vermeiden, sollte der Versicherungsnehmer den Vertrag auf der Basis der „Sonderbedingungen für die gleitende Neuwertversicherung“ (SGIN) abschließen.
Umfang der Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung umfasst den Schutz gegen Hagel-, Sturmschäden sowie Schäden durch Feuer und Leitungswasser.
Was ist im Schadenfall in der Gebäudeversicherung zu beachten ?
Es sind eine Reihe von Regeln zu beachten, um den Versicherungsschutz in der Gebäudeversicherung nicht zu gefährden:
- den Schaden dem Versicherer unverzüglich (innerhalb einer Woche) anzeigen
- den Schaden gering halten bzw. weiteren Schaden abwenden
- bei Leitungswasserschäden den Haupthahn schließen
- durch Sturm und Hagel entstandene Öffnungen umgehend schließen um größere Schäden zu vermeiden
- Schäden durch Brand, Explosion sofort der Feuerwehr melden
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub der zuständigen Polizeidienststelle melden
- den Versicherer bei der Schadensuntersuchung unterstützen und auf Verlangen schriftlich Auskünfte erteilen und Belege beibringen.
Ist einmal ein Schadenfall entstanden, haben sie bei der Gebäudeversicherung Anspruch auf Entschädigung. Es gibt in der Gebäudeversicherung zur Entschädigung im Schadenfall 3 Eckpunkte.
Reparaturkosten – Schadenfall in der Gebäudeversicherung
Die Reparaturkosten werden in der Gebäudeversicherung erstattet, sobald die nötigen Feststellungen getroffen werden konnten.
Gebäudeentschädigung – Gebäudeversicherung
Wurde ihr Gebäude zerstört, erhalten sie, solange die Wiederherstellung nicht sichergestellt ist, zunächst eine Zeitwertentschädigung. Diese wird ausgezahlt, sobald Grund und Höhe des Schadens festgestellt sind.Die Differenz zum Neuwert erhalten sie, sobald feststeht, dass sie wiederherstellen.
weitere Ansprüche – Schadenfall Gebäudeversicherung
Einen Monat nach Anzeige des Schadens haben sie Anspruch auf eine angemessene Abschlagszahlung in der Gebäudeversicherung.