Hier können Sie Ihren persönlichen Unfallversicherungs-Vergleich durchführen. Bei uns natürlich annonym und kostenlos.
- Informationen zur Unfallversichernug:
- Zusatzleistungen der Unfallversicherung
- Die Gliedertaxe der Unfallversicherung
Mit Unfallversicherungen werden die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls, den ein Versicherungsnehmer erleidet, gemildert.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Unfallversicherungsarten:
Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung versichert Personen an ihrem Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz sowie auf den Wegen zum bzw. vom Arbeits-bzw. Ausbildungsplatz und Kinder aller Altersstufen während ihres Besuchs von Kindertagesstätten (einschliesslich Hortbesuch). Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsträger) sind die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Die Mittel für die Aufwendungen werden bei den Berufsgenossenschaften von den Unternehmern allein, also ohne Arbeitnehmerbeteiligung, durch eine Umlage aufgebracht, von den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand durch eigene Haushaltsmittel. Rechtsgrundlage für die gesetzliche Unfallversicherung ist das Siebte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII).
Private Unfallversicherung
Private Unfallversicherungen versichern sowohl beruflich bedingte als auch ausserberufliche Unfälle. Sie können von Privatpersonen als Einzelversicherung für Erwachsene oder Kinder (Kinderunfallversicherung) oder als Familienunfallversicherung abgeschlossen werden; Unternehmen, Verbände, Vereine und Veranstalter können Gruppenunfallversicherungen für ihre Arbeitnehmer, Mitglieder bzw. Besucher abschließen. Rechtsgrundlage der privaten Unfallversicherungen ist das Versicherungsvertragsgesetz (§§ 179-185 VVG); wesentliche Vertragsgrundlagen sind darüber hinaus die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen sowie Zusatz- und Sonderbedingungen der einzelnen Versicherer (Besondere Bedingungen / Unfallversicherung).
Desweiteren kann zusätzlich zu einer Lebensversicherung eine Unfalltod-Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Was leistet eine Private Unfallversicherung?
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Führt diese Gesundheitsschädigung zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit der versicherten Person, so ist der Invaliditätsfall gegeben.
Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität sowie nach der Höhe der vereinbarten Invaliditätssumme für den Invaliditätsfall.
Invaliditätsgrundsumme der Unfallversicherung
Jede private Unfallversicherung hat eine Invaliditätsgrundsumme. Anhand dieser und dem Grad der Invalidität wird die Leistungshöhe zugrunde gelegt.
Progressive Invaliditätsstaffeln 225 bis 1000 Prozent der Unfallversicherung
Mit Hilfe der Progressionsstaffeln wird eine Leistungserhöhung ab 25 Prozent Invaliditätsgard erreicht. So erhält ein verunfallte Person bei 500% Progression und 100 000 Euro Grundinvalidität im Falle der Vollinvalidität (100%) 500 000 Euro Invaliditätsleistung vom Versicherer.
Todesfallleistung der Unfallversicherung
Stirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalles, so entsteht aus der privaten Unfallversicherung ein Anspruch auf die für den Todesfall versicherte Summe.
Ein Einschluss dieser Leistung ist sinnvoll, da bei einer drohenden Invalidität in Höhe der versicherten Todesfallsumme eine Vorrauszahlung auf die Invaliditätsleistung erfolgen kann.
Stirbt die versicherte Person aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder gleichgültig aus welcher Ursache später als ein Jahr nach dem Unfall und war der Anspruch auf Invaliditätsleistung bereits entstanden, so leistet die private Unfallversicherung nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
Versicherbare Personen der Unfallversicherung
Grundsätzlich können sich alle Personen zwischen 14 und 65 Jahren in der Unfallversicherung versichern. Unterschiede gibt es nur bei der Einstufung in den Berufsklassen.
Die Einstufung erfolgt in Abhängigkeit des Berufsrisikos. So werden Frauen und Büroangestellte zum Beispiel in die Klasse A eingestuft.
Körperlich tätige Personen werden aufgrund ihres höheren Unfallrisikos in die Tarifgruppe B eingestuft.
Einzelne Versicherer bieten auch für Personen bis zum 75. Lebensjahr Versicherungsschutz in der Unfallversicherung. Jedoch erhalten diese Personen im Leistungsfall die zur Auszahlung kommende Invaliditätsleistung verrentet.
Kinder sind bis zum 14.Lebensjahr in der Unfallversicherung nach dem Kindertarif bzw. Kinderunfallversicherung versicherbar. War das Kind bei Abschluss der Unfallversicherung noch keine 14 Jahre alt, gilt bei den meisten Versicherern dieser Tarif bis zum 18. Lebensjahr.
Nichtversicherbare Personen der Unfallversicherung
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und grundsätzlich nicht versicherbar sind Personen, die geisteskrank oder dauernd pflegebedürftig sind. Pflegebedürftig bedeutet dabei, dass alle Dinge des Alltages nur mit fremder Hilfe erledigt werden können
Bei der Einschränkung Geisteskrank ist zu beachten, dass nur der als Geisteskrank eingestuft wird, der sich vom allgemeinen Leben weitgehend ausschließt und so der Definition Pflegebedürftigkeit nahe kommt.
Nicht jede seelische oder geistige Störung ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Für geistig behinderte Personen besteht ggf. die Möglichkeit, Versicherungsschutz zu erhalten. In diesem Falle nehmen sie bitte mit uns Kontakt auf.
Welche Ausschlüsse gelten in der Unfallversicherung?
Bei der Unfallversicherung gibt es, wie auch bei anderen Versicherungen, eine Reihe von Ausschlussgründen.
Folgende wesentliche Ausschlussgründe gelten bei der Unfallversicherung:
1. Geistes- oder Bewusstseinsstörungen in der Unfallversicherung
Vom Versicherungsschutz in der Unfallversicherung ausgeschlossen und grundsätzlich nicht versicherbar sind Personen, die geisteskrank sind. Bei der Einschränkung Geisteskrank ist zu beachten, dass nur der als Geisteskrank eingestuft wird, der sich vom allgemeinen Leben weitgehend ausschließt und so der Definition Pflegebedürftigkeit nahe kommt.
2. Pflegebedürftigkeit in der Unfallversicherung
Personen, die ständig pflegebedürftig sind.
Pflegebedürftig in der Unfallversicherung bedeutet , dass alle Dinge des Alltages nur mit fremder Hilfe erledigt werden können.
3. Straftat in der Unfallversicherung
nicht versichert in der Unfallversicherung sind Unfallfolgen, die die versicherte Person erleidet, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Begehung einer Straftat stehen.
4. Zufügen eines Eigenschadens in der Unfallversicherung
ebenfalls ausgeschlossen vom Versicherungsschutz ist die Situation, in der sich die versicherte Person zum Erhalt der Unfall-Leistung einen Eigenschaden absichtlich zufügt.
weiterhin sind in der Unfallversicherung in der Regel nicht versichert:
- Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen
- Bauch- oder Unterleibsbrüche
- Gesundheitsschäden durch Strahlen
Je nach Anbieter gelten diese Ausschlüsse abweichend als mitversichert. z.B. Strahlenschäden von medizinischem Personal
Was ist im Schadenfall in der Unfallversicherung zu beachten?
- Es ist sofort ein Arzt zu konsultieren.
- Der Unfall muss der Versicherungsgesellschaft umgehend gemeldet werden.
- Die vom Versicherer übersandte Unfallanzeige ist wahrheitsgemäß ausfüllen,
- Dem Versicherer müssen alle geforderten sachdienlichen Informationen gegeben werden.
- Den ärztlichen Anordnungen muss im Schadenfall Folge geleistet werden.
- Ein Unfall mit tödlichem Ausgang muss innerhalb 48 Stunden gemeldet werden.
Der Versicherer zahlt nach einem Unfall, der zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (also Invalidität) führt, die Invaliditätsleistung unter den folgenden Vorraussetzungen:
- die Invalidität ist innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten.
- die Invalidität muss bis 15 Monate nach dem Unfall ärztlich festgestellt sein.
- der Anspruch wurde durch den Versicherten in dieser Zeit schriftlich geltend gemacht.
die Invaliditätsleistung wird ausgezahlt, wenn der Versicherte nicht innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstirbt.