Private Rechtsschutzversicherung

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Private Rechtsschutzversicherung

Die Private Rechtsschutzversicherung umfasst die Absicherung rein privater Risiken im Rahmen
einer Rechtsschutzpolice. Eine Absicherung ist für die unterschiedlichsten Lebensbereiche möglich.

  • Verkehrs-Rechtsschutz für den Verkehrsbereich
  • Fahrer-Rechtsschutz als Fahrer von fremden Fahrzeugen – ohne Fahrzeugabsicherung
  • Privatrechtsschutz zur Absicherung des Privatbereiches
  • Arbeitsrechtsschutz zur Absicherung des Arbeitsbereiches bei nichtselbständiger Beschäftigungsverhältnisse
  • Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken

Alle vorgenannten Bereiche werden auch zu Paketen gebündelt zur Beantragung angeboten. Der Vorteil
liegt hier in der Prämienersparnis gegenüber eines Einzelabschlusses. Üblicherweise kann die Private Rechtsschutzversicherung in folgenden Kombis beantragt werden:

  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz – auch mit Wohnungsrechtsschutz

Um Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden, empfiehlt sich immer der Abschluß eines umfassenden Rechtsschutzpaketes in der privaten Rechtsschutzversicherung.

Tarifarten und Formen der Privatrechtsschutz

1. Verkehrsrechtsschutz

Versichert ist der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Kraftfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers.
Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Eigenschaft als

  • Fahrer fremder Fahrzeuge
  • Mieter eines Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges zum vorübergehenden Gebrauch
  • Fahrgast in einem öffentlichen oder privaten Verkehrsmittel
  • Fußgänger
  • Radfahrer

2. Privatrechtsschutz und Berufsrechtsschutz

Vordergründig besteht hier Versicherungsschutz im Privatbereich sowie bei
Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht selbständigen Beschäftigungsverhältnissen.

3. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz

Dieser Rechtsschutz gilt für nichtselbstständige Personen zur Absicherung des

  • privaten Bereiches,
  • Verkehrs-Bereiches und für
  • den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit.

4. Privatrechtsschutz für Selbstständige

Früher erhielten selbständig tätige Personen sowie Freiberufler eine gesonderte Absicherung im Privatrechtsschutz – den speziellen Privatrechtsschutz für Selbständige.
Begründet wurde der damals höhere Preis – im Verhältnis zu nichtselbständigen Personen – oftmals mit einem angeblich höheren Streit- und Kostenrisiko dieser Personengruppe. Zwischenzeitlich ist bei fast allen Rechtsschutzversicherern die Kalkulation des Privatrechtsschutz vereinheitlicht worden.
Für selbständige Personen und Familien gelten somit die selben Versicherungsprämien wie für nichtselbständige Personen.

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben jedoch alle im Zusammenhang mit der freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit stehende Schadenfälle.

5. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen

Dieser Wohnungsrechtsschutz ist für die Private Rechtsschutzversicherung zur Absicherung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der selbstbewohnten Wohnung angedacht. Dabei ist es gleich, ob der Antragssteller eine Mietwohnung, eine Eigentumswohnung oder gar ein Einfamilienhaus eigens bewohnt.
Trotz der unterschiedlichen Streitpotentiale bietet der Wohnungsrechtsschutz für jedes der vorgenannten Möglichkeiten gleichfalls Versicherungsschutz. Jedoch wünschen die meisten Versicherer im Rahmen der Antragsstellung eine konkrete Benennung der vom Antragsteller selbstbewohnten Wohneinheit.

6. Spezial Strafrechtsschutz

Wird dem Versicherungsnehmer vorgeworfen, eine Vorschrift des Strafrechts verletzt zu haben, besteht in der Spezial Strafrechtsschutz Versicherungsschutz, wenn ein Vergehen zur Last gelegt wird, dessen vorsätzliche als auch fahrlässige Begehung strafbar ist. Ist das Vergehen nur vorsätzlich begehbar, besteht ebenfalls Versicherungsschutz, soweit es sich um kein Verbrechen handelt. (Straftaten mit Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr).

Die Spezial-Strafrechtsschutz ist eine Erweiterung der Privatrechtsschutz.

Versicherte Personen Rechtsschutzversicherung

In der Rechtsschutzversicherung sind folgende Personen versichert:

  • der Versicherungsnehmer und

sofern kein Singlerechtsschutz Vertrag abgeschlossen wurde

  • der im Versicherungsschein genannte und – bei den meisten Gesellschaften – in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende nichtehelicher Lebenspartner.
  • die minderjährigen Kinder
  • die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (bei den meisten Rechtsschutz-Versicherern), jedoch lediglich bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
    Diese Mitversicherung bezieht sich nicht auf den Fahrzeugbereich.
  • im Fahrzeugbereich: alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge
  • Die für den Versicherungsnehmer anwendbaren Vertragsbestimmungen gelten für mitversicherte Personen sinngemäß.
    Ersterer kann allerdings mittels Widerspruch verhindern, dass eine andere mitversicherte Person als sein ehelicher Lebenspartner Rechtsschutz erhält. Der Widerspruch muss schriftlich beim Versicherer erhoben werden.