Welche Kosten erstatten die Hausratversicherungen ?
Die Hausratversicherung ersetzt den nachgewiesenen Schaden in voller Höhe allerdings nicht mehr als die festgelegte Versicherungssumme. Bei Beschädigungen werden die notwendigen Reparaturen übernommen. Alle Sachen die abhanden gekommen oder zerstört sind werden mit dem Neuwert ersetzt. Unter Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreis der versicherten Sachen im neuwertigem Zustand zu verstehen. Werden nach einem Schaden beschädigte oder zerstörte Sachen nicht mehr verwendet, so ersetzt der Versicherer den Preis, der bei einem Verkauf dieser Sachen erzielt werden würde.
Welche Kosten sind in der Hausrat versichert ?
Regelmäßig fallen insbesondere bei größeren Schäden zusätzlich noch Kosten verschiedener Art an, die nicht unerhebliche Beträge ausmachen können.
Folgende Kosten werden bei den meisten Versicherern von der Hausratversicherung erfasst:
- Kosten für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von Resten versicherter Sachen
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Transport- und Lagerkosten
Ist die Wohnung nach einem Versicherungsfall unbenutzbar geworden, und muss der Hausrat z. B. wegen durchgreifender Renovierungsarbeiten aus der Wohnung entfernt und ausgelagert werden. Die Kosten zur Lagerung des Hausrates werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, i.d.R. längstens für die Dauer von 100 Tagen.
- Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten
Im Versicherungsfall haben Sie den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern (Schadenminderungspflicht). Die hierdurch entstehenden (Rettungs-)Kosten sind versichert, soweit Sie diese für geboten hielten. Sie werden selbst dann ersetzt, wenn die Maßnahmen erfolglos geblieben sind. Ausgenommen sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehren oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung Verpflichteter, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.
- Schlossänderungskosten
Wenn durch einen Versicherungsfall Schlüssel für Türen der Wohnung abhanden kommen, sind auch die notwendigen Kosten für Schlossänderungen versichert. Versichert sind nur die Schlossänderungskosten für die Zugangstüren und nicht für die Türen innerhalb der Wohnung. - Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen oder an der gemieteten Wohnung
- Hotelkosten
Ist die Wohnung infolge eines Versicherungsfalles unbewohnbar geworden und sei es nur für kurze Zeit, und ist dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen etwa bewohnbaren Teil nicht zumutbar, sind auch die Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung versichert, i.d.R. längstens bis zur Dauer von 100 Tagen. Die Entschädigung ist bei den meisten Versicherern pro Tag auf 1 Promille der Hausratversicherungssumme begrenzt
Hausratversicherung Schadenfall was zu beachten gilt
Im Schadenfall sind eine Reihe von Regeln zu beachten, um den Versicherungsschutz der Hausratversicherung nicht zu gefährden:
- den Schaden dem Versicherer anzuzeigen
- einen Schaden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen sowie dieser ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen einzureichen
- ein Fahrrad-Diebstahl ist unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen
- abhandengekommene Sparbücher, Karten, Wertpapiere etc. sperren zu lassen
- ein vollständiges Verzeichnis aller abhandengekommenen / zerstörten Sachen dem Versicherer vorzulegen (inkl. Anschaffungspreis, Anschaffungsjahr)
- alles zu unternehmen, dass kein höherer Schaden entsteht (Schadenminderungspflicht)
- Sie müssen dem Versicherer genaue und wahrheitsgemäße Angaben über den Schaden liefern.
Beachten Sie hierbei: Unwahre Angaben im Schadenformular können bei der Hausratversicherung zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Kündigung der Hausratversicherung
Sie können jede Hausratversicherung mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsablauf fristgerecht kündigen.
Kündigung der Hausratversicherung nach einem Schaden
Nach einem Schadenfall können Sie den Versicherungsvertrag der Hausratversicherung innerhalb von einem Monat fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Da dem Versicherer die Prämie für das Versicherungsjahr zusteht, ist es besser immer zum nächsten Vertragsablauf zu kündigen.