Glasversicherung

Hier können Sie Ihren persönlichen Glasversicherung-Vergleich durchführen. Bei uns natürlich annonym und kostenlos.

Diese Versicherung bildet eine notwendige Ergänzung zu Ihrer Hausratversicherung. Ohne jegliche Flächenbegrenzung sind Verglasungen im Außen- wie Innenbereich eingeschlossen. Wer die Scherben verursacht hat, spielt keine Rolle.

Bei der Glasversicherung werden zwei Kategorien unterschieden, die aber in einem Paket günstig angeboten werden.

1. Gebäudeverglasung – schliesst folgendes ein:

Glasscheiben von Fenstern und Türen, Balkonen, Terassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Sonnenkollektoren, Glasbausteinen, Profilglas

2. Verglasung von Mobiliar – schliesst folgendes ein:

Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegel; Glasplatten; Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten.

Nicht versichert sind üblicherweise:

  • Schäden die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;
  • Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner teile oder seiner Ladung, ferner nicht aus Schäden durch Löschen, Niederreißen oder Ausräumen bei diesen Ereignissen;
  • Beschädigungen von Kanten und Oberflächen;
  • Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen;
  • Schäden an einem Kraftfahrzeug;
  • Glas, was nicht als Flächenglas definiert eird wie z.B. Bierglas.

Was ist im Schadenfall in der Glasversicherung zu beachten ?

Es sind eine Reihe von Regeln zu beachten, um den Versicherungsschutz in der Glasversicherung nicht zu gefährden:

  • den Schaden dem Versicherer anzuzeigen
  • ein vollständiges Verzeichnis aller zerstörten Sachen dem Versicherer vorzulegen (inkl. Anschaffungspreis, Anschaffungsjahr)
  • alles zu unternehmen, dass kein höherer Schaden entsteht (Schadenminderungspflicht)
  • Sie müssen dem Versicherer genaue und wahrheitsgemäße Angaben über den Schaden liefern.

Beachten Sie:
Unwahre Angaben im Schadenformular können bei der Glasversicherung zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Kündigung der Glasversicherung

Sie können jede Glasversicherung mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsablauf fristgerecht kündigen.
Beachten Sie jedoch
Versicherungsverträge in der Glasversicherung mit einer Laufzeit von 10 Jahren, welche nach dem 25.06.1994 abgeschlossen wurden, sind erstmals zum Ablauf des fünften Jahres kündbar mit einer Frist von 3 Monate kündbar.

Kündigung der Glasversicherung nach einem Schaden

Nach einem Schadenfall können Sie den Versicherungsvertrag in der Glasversicherung innerhalb von einem Monat fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Da dem Versicherer die Prämie für das Versicherungsjahr zusteht, ist es besser immer zum nächsten Vertragsablauf zu kündigen.