Privathaftpflicht: Schaden & Versicherungssumme

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Welche Versicherungssumme ist die richtige ?

Im BGB der Paragraphen 823 ff wird die Haftung geregelt.

Da bei der Verletzung einer Person durchaus große Schadenersatzforderungen auf den Schadenverursacher zukommen können, sollte die Versicherungssumme der Privathaftpflichtversicherung Versicherung nicht zu gering gewählt werden.

Wir empfehlen eine Mindestversicherungssumme von 3 Mio Euro für Personen- und Sachschäden.

Sie sollten jedoch in jedem Falle prüfen, ob die Versicherungssumme bei einem geringen Aufgeld (oftmals nur Cent) bei einem anderen Versicherer zu höheren Versicherungssummen möglich ist.

Unser Vergleich der Haftpflichtversicherungen hilft Ihnen bei dieser Entscheidung.

Was ist bei einem Privathaftpflicht Schaden zu beachten ?

Es sind eine Reihe von Regeln zu beachten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden:

  • Es muss alles getan werden, um das Ausmaß des Schadens zu begrenzen (sich z.B. um Verletzte kümmern und Notdienste alarmieren).
  • Der Schaden muss innerhalb einer Woche gemeldet werden (auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche an Sie gestellt wurden). Schadenersatzansprüche müssen ebenfalls innerhalb einer Woche gemeldet werden.
  • Der Versicherer muss unverzüglich über alle juristischen Schritte, die die Gegenseite unternimmt, informiert werden (z.B. Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, Erlass eines Strafbefehls …).
  • Ganz wichtig:
    Sie dürfen in der Privathaftpflicht Versicherung einen Schadenersatzanspruch nicht ohne Rücksprache mit dem Versicherer anerkennen.
  • Kommt es zum Gerichtsprozess, ist der Strategie des vom Versicherer bestellten Anwaltes Folge zu leisten (auch der Anwalt ist über alle relevanten Sachverhalte zu informieren).
  • Sie müssen dem Versicherer genaue und wahrheitsgemäße Angaben über den Schaden liefern.
    Beachten Sie:
    Unwahre Angaben im Schadenformular können bei der Privathaftpflicht zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Private Haftpflicht: Kündigung

Regulär können Sie jede Private Haftpflicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsablauf fristgerecht kündigen.

Private Haftpflicht: Kündigung nach einem Schaden

Nach einem Schadenfall können Sie die Private Haftpflicht innerhalb von einem Monat fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Da dem Versicherer die Prämie für das Versicherungsjahr zusteht, ist es besser immer zum nächsten Vertragsablauf zu kündigen.

Private Haftpflicht: Kündigung nach einer Prämienerhöhung

Erhöht der Versicherer auf Grund einer Prämienangleichung die Beiträge, ohne dass sich der Versicherungsumfang ändert, so kann der Versicherungsnehmer innerhalb 1 Monats nach Eingang der Mitteilung des Versicherers, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. (Gilt für Vertragsabschlüsse nach Juni 1994)