Tierkrankenversicherung

Tierkrankenversicherung: In Deutschland leben laut Statista etwa 12 Millionen Katzen, 7 Millionen Hunde und gut eine Million Pferde als Haustiere. Dieser Trend hält nach wie vor an, das zeigt die jährlich steigende Anzahl der Haustiere.

Neben den normalen laufenden Kosten des Lebensunterhaltes für Hunde, Katzen oder Pferde können vor allem plötzliche Krankheiten der Lieblinge schnell unerwartet hohe Tierarztkosten auf die Besitzer zukommen. Dem versucht der Versicherungsmarkt Rechnung zu tragen, denn die Anzahl an neuen Versicherungsanbietern im Bereich der Tierkrankenversicherung hat in den letzten Jahren stark zugenommen.

Neben altbekannten Versicherern wie Ülzener Tierversicherung, Allianz oder auch R&V Versicherung kommen nun z.B. Barmenia, Hanse-Merkur, Arag oder auch DFV als Anbieter einer Krankenversicherung für Hunde, Katzen oder auch Pferde in Frage.

Vollversicherung oder OP-Krankenversicherung ?
Welche Tiere sind in der Tierkrankenversicherung versicherbar ?
Höchstentschädigungen und Selbstbeteiligungen

Krankenvollversicherung oder OP-Krankenversicherung ?

Auf der Suche nach der richtigen Absicherung seines Lieblings muss unterschieden werden, ob eine Vollversicherung oder nur eine Krankenversicherung für Operationen abgeschlossen werden soll. Dies ist – neben dem Versicherungsumfang – vorallem eine preisliche Frage. Sind doch die Tierkrankenversicherer gezwungen, nach der trastischen Erhöhung der Gebührenordnung für Tierärzte, diese Preissteigerung in Form von höheren Prämien um zulegen.

Die Tierkrankenversicherung in Form einer Vollversicherung bietet eine umfassende Absicherung für alle angefallenen Kosten bei Tierärzten und Tierkliniken. Einschränkungen gibt es in der Regel beispielsweise nur bei Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder Wurmkuren.

Dem gegenüber leistet die – i.d.R. günstigere – OP-Krankenversicherung nur bei einer notwendigen Operation des Haustieres. Jedoch können gerade Operationskosten schnell mehrere 1000 Euro Kosten mit sich bringen.

Beim Abschluss einer Tierkrankenversicherung gilt weiterhin zu beachten, dass bestimmte Erkrankungen – insbesondere rassetypische Erkrankungen – oftmals nicht versicherbar sind. Hier sollten vor Abschluss einer solchen Versicherung die jeweiligen Versicherungsbedingungen studiert werden, um Mißverständnisse über den Leistungsumfang und Ärger im Schadenfall zu vermeiden.

Welche Tiere sind in der Tierkrankenversicherung versicherbar ?

Bei den meisten Anbietern am Versicherungsmarkt können in der Tierversicherung vorallem Hunde und Katzen angemeldet werden. Einige wenige Anbieter – insbesondere zählen hierzu die klassichen Anbieter, wie Ülzener Tierversicherung, Allianz oder R&V Versicherung – versichern auch Pferde in der Tierkrankenversicherung.

Im Rahmen einer Antragstellung müssen auch für die Tiere ensprechende Gesundheitsfragen beantwortet werden. Die Annahmebedingungen der jeweiligen Versicherer, aber auch der jeweils beantragte Versicherungsschutz – ob Tierkrankenversicherung oder OP-Krankenversicherung – entscheiden unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes des Tieres über die Bestätigung des Versicherungsschutzes. Tiere mit Vorerkrankungen werden in der Regel nicht aufgenommen.

Ein weiteres Entscheidungsmerkmal für die Aufnahme in eine Tierkranken-Vollversicherung oder OP-Krankenversicherung ist das Alter des jeweiligen Tieres. So versichern einige Versicherungsanbieter Hunde und Katzen nur bis zum 8. Lebensjahr bei Antragsstellung.

Höchstentschädigungen und Selbstbeteiligungen

Bei vielen Tarifen zur Tierkrankenversicherung gelten entsprechende Selbstbeteiligungen bzw. Höchstentschädigungsgrenzen. So beinhalten einige Tarife eine generelle Selbstbeteiligung von 20% der Kosten. Andere Anbieter, wie Barmenia oder auch Hanse-Merkur Versicherung bieten eine feste Selbstbeteiligung von 250 Euro je Schadenfall.

Weiterhin gilt meist eine Jahreshöchstgrenze für alle Behandlungen zusammen. Bei günstigen Tarifen liegt die Grenze oft zwischen 2.000 € und 4.000 €.

Aber auch in den Erstattungssätzen der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) unterscheiden sich die Angebote. Oftmals sind die Entschädigungszahlungen der Versicherer auf den zweifachen Satz begrenzt, bei besonders günstigen Tarifen erfolgt oft nur die Erstattung des einfachen Satzes.