Welche Rechtsschutzbereiche kann man absichern

Die Private Rechtsschutzversicherung umfasst die Absicherung rein privater Risiken im Rahmen einer Rechtsschutzpolice. Eine Absicherung ist für die unterschiedlichsten Lebensbereiche möglich.

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  1. Verkehrsrechtsschutz

Versichert ist der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Kraftfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers.
Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Eigenschaft als

Fahrer fremder Fahrzeuge
Mieter eines Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges zum vorübergehenden Gebrauch
Fahrgast in einem öffentlichen oder privaten Verkehrsmittel
Fußgänger
Radfahrer

  1. Privatrechtsschutz und Berufsrechtsschutz

Vordergründig besteht hier Versicherungsschutz im Privatbereich sowie bei
Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht selbständigen Beschäftigungsverhältnissen.

  1. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz

Dieser Rechtsschutz gilt für nichtselbstständige Personen zur Absicherung des

privaten Bereiches,
Verkehrs-Bereiches und für
den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit.

  1. Privatrechtsschutz für Selbstständige

Früher erhielten selbständig tätige Personen sowie Freiberufler eine gesonderte Absicherung im Privatrechtsschutz – den speziellen Privatrechtsschutz für Selbständige.
Begründet wurde der damals höhere Preis – im Verhältnis zu nichtselbständigen Personen – oftmals mit einem angeblich höheren Streit- und Kostenrisiko dieser Personengruppe. Zwischenzeitlich ist bei fast allen Rechtsschutzversicherern die Kalkulation des Privatrechtsschutz vereinheitlicht worden.
Für selbständige Personen und Familien gelten somit die selben Versicherungsprämien wie für nichtselbständige Personen.

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben jedoch alle im Zusammenhang mit der freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit stehende Schadenfälle.

  1. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen

Dieser Wohnungsrechtsschutz ist für die Private Rechtsschutzversicherung zur Absicherung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der selbstbewohnten Wohnung angedacht. Dabei ist es gleich, ob der Antragssteller eine Mietwohnung, eine Eigentumswohnung oder gar ein Einfamilienhaus eigens bewohnt.
Trotz der unterschiedlichen Streitpotentiale bietet der Wohnungsrechtsschutz für jedes der vorgenannten Möglichkeiten gleichfalls Versicherungsschutz. Jedoch wünschen die meisten Versicherer im Rahmen der Antragsstellung eine konkrete Benennung der vom Antragsteller selbstbewohnten Wohneinheit.

  1. Spezial Strafrechtsschutz

Wird dem Versicherungsnehmer vorgeworfen, eine Vorschrift des Strafrechts verletzt zu haben, besteht in der Spezial Strafrechtsschutz Versicherungsschutz, wenn ein Vergehen zur Last gelegt wird, dessen vorsätzliche als auch fahrlässige Begehung strafbar ist. Ist das Vergehen nur vorsätzlich begehbar, besteht ebenfalls Versicherungsschutz, soweit es sich um kein Verbrechen handelt. (Straftaten mit Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr).

Die Spezial-Strafrechtsschutz ist eine Erweiterung der Privatrechtsschutz.