Welche Leistungsarten hat die Privatrechtsschutz Versicherung

Rechtsschutzversicherungen können für verschiedene Lebensbereiche abgeschlossen werden. Je nach Lebensbereich bestehen Sie aus einigen der nachfolgende Rechtsschutz-Leistungsarten:

Ist die Privatrechtsschutz sinnvoll?
Privatrechtsschutz Leistungen – welche beinhaltet sie?
Privatrechtsschutz als Mieter oder Bewohner Einfamilienhaus
Privatrechtsschutz Kosten – wie berechnen sie sich?
Privatrechtsschutz Vergleich – worauf achten?
Privatrechtsschutz ohne Wartezeit
Privatrechtsschutz Testsieger
Welche Bereiche kann die Privatrechtsschutz absichern?
Leistungsarten der Privatrechtsschutz
Wartezeiten & Ausschlüsse
Privatrechtsschutz: Kosten & Schadenfall

Schadenersatz-Rechtsschutz

  • hilft bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Personen-, Sach- und Vermögenschäden auf Grund gesetzlicher Haftpflichtansprüchen
  • z.B. im Privat-Bereich, Verkehrs-Bereich, Unternehmerische Absicherung

Straf-Rechtsschutz

  • hilft Ihnen, wenn Sie sich gegen den Vorwurf eines fahrlässigen Vergehens verteidigen müssen
  • z.B. im Privat-Bereich, Verkehrs-Bereich, Unternehmerische Absicherung

Aktiver-Straf-Rechtsschutz (Opfer-Straf-Rechtsschutz)

  • aktiver Straf-Rechtsschutz als Opfer einer in Deutschland verübten Gewaltstraftat im Strafprozeß gegen den Täter (Nebenklage und Unterstützung des Opfers als Zeuge durch einen Anwalt)
  • nicht bei jeder Gesellschaft versichert
  • z.B. im Privat-Bereich

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

  • hilft Ihnen, wenn SIe sich gegen den Vorwurf einer verkehrsrechtlichen oder sonstigen fahrlässigen Ordnungswidrigkeit verteidigen müssen
  • z.B. im Privat-Bereich, Verkehrs-Bereich, Unternehmerische Absicherung

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

  • Dabei geht es um die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren
  • z.B. im Arbeits-Bereich für Beamte, Unternehmerische Absicherung für med.Heilberufe

Steuer-Rechtsschutz

  • hilft Ihnen, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen in steuer- und abgabenrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten geltend machen müssen.
  • z.B. im Privat-Bereich, Verkehrs-Bereich, Unternehmerische Absicherung

Arbeits-Rechtsschutz

  • hilft Ihnen bei Auseinandersetzungen aus dem Arbeitsverhältnis oder öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis hinsichtlich dienst- und vorsorgungsrechtlicher Ansprüche
  • z.B. im Privat-Bereich, Unternehmerische Absicherung

Sozialgerichts-Rechtsschutz

  • hilft Ihnen, wenn Sie vor deutschen Sozialgerichten Ansprüche durchsetzen müssen
  • z.B. im Privat-Bereich, Verkehrs-Bereich, Unternehmerische Absicherung

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

  • hilft Ihnen bei Auseinandersetzungen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen des täglichen Lebens (z.B. Kauf, Reparatur, Dienstleistung … ) sowie bei der wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus dinglichen Rechten (z.B. Streitigkeiten aus Eigentum, Besitz oder Pfandrechte)
  • z.B. im Privat-Bereich, Verkehrs-Bereich, Unternehmerische Absicherung im Nebenvertrags-Rechtsschutz

Online-(Internet)-Rechtsschutz

  • hilft Ihnen bei Online-Geschäften, auch wenn der Anbieter nicht dem deutschen Recht unterliegt
  • nicht bei jeder Gesellschaft versichert
  • z.B. im Privat-Bereich

Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

  • bei Änderung Ihrer persönlichen Rechtslage für eine Beratung bei einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in familien- oder erbrechtlichen Angelegenheiten. Die Tätigkeit des Anwaltes darf jedoch nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen.
  • z.B. im Privat-Bereich

Unterhalts-Rechtsschutz

  • hilft bei unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten
  • nur bei wenigen Gesellschaften versicherbar – entspricht oftmals nicht den Vorstellungen der Kunden
  • z.B. im Privat-Bereich

Verwaltungs-Rechtsschutz im Privatbereich

  • hilft bei Streitigkeiten vor deutschen Verwaltungsgerichten in Nicht-Verkehrs-Angelegenheiten. (z.B. BAFÖG-Angelegenheiten, Schulrecht)
  • nicht bei jeder Gesellschaft versichert
  • z.B. im Privat-Bereich

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrsangelegenheiten

  • hilft bei Verwaltungsrechlichen Angelegenheiten im Verkehrsbereich
    z.B: Wiedererlangung des Führerscheins
  • im Verkehrs-Bereich

Daten-Rechtsschutz

  • Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit im Sinne der einschlägigen Datenschutzgesetze.
  • im Unternehmens-Bereich
  • nicht bei jeder Gesellschaft versichert

Spezial-Strafrechtsschutz

Ob Unternehmen, oder Angestellte in ensprechenden beruflichen Funktionen, immer öfter geraten diese in das Visier der Staatsanwaltschaft, oftmals wegen unbewusster Verstöße oder wegen Missgunst ehemaliger Mitarbeiter oder Mitbewerber. Die Staatsanwaltschaft ist von Gesetzes wegen verpflichtet, jedem Verdacht nachzugehen. So kommt es zu einem Strafverfahren, dass neben der möglichen Strafe viele weitere Unannehmlichkeiten mit sich bringt. Insbesondere negative Berichterstattung in den Medien sowie langwierige Vernehmungen der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter führen zur wirtschaftlichen Existenzbedrohung und zu einer enormen psychischen Belastung der Betroffenen.

Ist erst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, so sind die Betroffenen zwangsläufig auf einen Rechtsanwalt angewiesen, da sie selbst nicht Akteneinsicht nehmen können, über den genauen Sachverhalt also im Unklaren bleiben.

Eine effiziente Strafverteidigung ist nicht nur für die Zukunft der Betroffenen von enormer Wichtigkeit, sondern verursacht auch außerordentlich hohe Kosten. Ein qualifizierter Strafverteidiger trifft regelmäßig Honorarvereinbahrungen, die den gesetzlich vorgesehen Rahmen deutlich überschreiten. Üblich sind Stundenhonorare zwischen 250.– und 450.– €.

Oft kann der Entlastungsbeweis nur mit Hilfe eines oder mehreren Sachverständigengutachten geführt werden, die mitunter mit großen technischen Aufwand verbunden sind. Entsprechend hoch fallen die Honorare aus.

Der Versicherungsschutz über den normalen Straf-Rechtsschutz stößt hier schnell an seine Grenzen, da für Vorsatztaten kein Versicherungsschutz gewährt werden kann. Versicherungsschutz besteht im Spezial-Straf-Rechtsschutz, wenn dem Versicherten vorgeworfen wird, eine Vorschrift des Strafrechtes verletzt zu haben, dessen Vergehen vorsätzlich als auch fahrlässig strafbar ist. Ist das Vergehen nur vorsätzlich begehbar, besteht Versicherungsschutz, soweit es sich um kein Verbrechen handelt. Versicherungsschutz besteht solange eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes nicht erfolgt. Bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldgescheiden) ist vorsätzliches Handeln mitversichert.