Hier können Sie Ihren persönlichen Tierhalterhaftpflicht-Vergleich durchführen. Bei uns natürlich annonym und kostenlos.
Die Wahl der Versicherungssumme
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haftet jeder für alle schuldhaft verursachten Schäden in unbegrenzter Höhe. Alte Verträge haben noch Deckungssummen, die unter 1 Million EURO liegen.
Aufgrund des gestiegenen Lebenshaltungskosten werden solch niedrige Summen heutzutage nicht mehr ausreichen, um die volle Schadenssumme zu decken.
Wir empfehlen daher, höhere Versicherungssummen zu wählen.
Hundehaftpflichtversicherung
Da in der Privathaftpflichtversicherung Hunde nicht mitversichert sind, empfiehlt sich für Hundebesitzer der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung. Der Hundehalter haftet nämlich für Schäden, die sein Hund bei anderen Menschen oder Sachen verursacht, ohne dass es auf sein Verschulden ankommt, § 833 BGB.
Jagdhunde sind in der Regel über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung versichert und müssen deshalb nicht gesondert versichert werden. Teilweise werden von Versicherern Zuschläge berechnet oder die Versicherung abgelehnt, wenn es sich bei dem Hund um einen Kampfhund handelt.
Mitversichert ist auch der Tierhüter, der – nicht gewerbsmäßig – auf das Tier aufpasst oder dies betreut.
Pferdehaftpflichtversicherung
In der ferdehalter Haftpflichtversicherung sind Personen- und Sachschäden versichert, die das Tier des Tierhalters einem Dritten zufügt. Tierhalter von gewerblichen Nutztieren und Zuchttieren können ihre Tiere über eine Betriebshaftpflichtversicherung versichern.