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| Onlinerechner KFZ-Versicherung |
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Jeder Halter eines inländischen Kraftfahrzeugs ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz vom 05.04.1965
(PflVG) zum Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung für sich, den Eigentümer und den berechtigten Fahrer
zwecks Deckung der durch das Kraftfahrzeug verursachten Personen- und Sachschäden verpflichtet, wenn das
Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Wegen verwendet wird. Aufgabe der KFZ-Haftpflichtversicherung ist die "Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden, wenn durch den Gebrauch des im Vertrag bezeichneten Fahrzeugs
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