Gebäudeversicherung
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Vergleichsrechner Gebäudeversicherung |
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Leitungswasserversicherung
Nach den Allgemeinen
Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung gilt als Leitungswasser das Wasser und der Wasserdampf in
den Rohren der Wasserversorgung und der Warmwasser- oder Dampfheizung.
Versichert in der Gebäudeversicherung sind:
- alle Schäden, die durch Rohrbruch und Frost innerhalb des Gebäudes an den Zu- und Ableitungsrohren der
Wasserversorgung oder den Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizung entstehen und
- alle mit Wasser- oder der Heizungsversorgung zusammenhängenden Geräte, also Badeeinrichtungen,
Wasserhähne, Geruchsverschlüsse, Heizkessel, Spülkästen, Boiler, vergleichbare Anlagen der Warmwasser- oder
Dampfheizung oder Sprinkler- und Berieselungsanlagen;
Außerhalb des versicherten Gebäudes sind die Zuleitungsrohre der
Wasserversorgung und der Warmwasser- und Dampfheizung versichert, wenn
- die Rohre der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen;
- die Rohre sich innerhalb des Grundstückes befinden auf dem das versicherte Gebäude steht;
- die Reparaturkosten nicht das
Versorgungsunternehmen trägt.
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