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Gebäudeversicherung Hier können Sie Ihren persönlichen Vergleich zur Gebäudeversicherung durchführen. Bei uns natürlich annonym und kostenlos. |
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Sturmversicherung in der Gebäudeversicherung Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Sturmversicherung gelten als Sturm nur Windbewegungen ab Windstärke 8. Alle Schäden, die bei Windgeschwindigkeiten unter Windstärke 8 entstehen, werden von der Wohn- Gebäudeversicherung nicht entschädigt. Ausgeschlossen von der Sturmversicherung sind Schäden, die durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee usw. in Fenster oder Türen usw. entstehen. Sind diese Öffnungen allerdings durch den Sturm entstanden, etwa durch vom Sturm zerstörte Fensterscheiben, dann sind auch diese Risiken versichert. Versichert in der Gebäudeversicherung sind:
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