Privathaftpflicht

Hier können Sie Ihren persönlichen Privathaftpflicht-Vergleich durchführen. Bei uns natürlich annonym und kostenlos.

Definition der Privathaftpflicht

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.“ (§823 BGB).

Deshalb ist die private Haftpflichtversicherung die notwendigste aller Versicherungen. Im KFZ-Bereich wird die Versicherung erzwungen, im privaten Bereich ist es ein Schutz vor den mittlerweile hohen Schadenersatzforderungen, die Aufgrund des steigenden Lebensstandards in die Höhe gehen.

Der Haftpflichtversicherung liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) zu Grunde.

Die Versicherungsgesellschaft verpflichtet sich gegenüber dem Versicherungsnehmer, ihn von Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen, für die er auf Grund von gesetzlichen Haftpflichtansprüchen einzustehen hat.

Wo gilt die Private Haftpflichtversicherung ?

Der Vertragsschutz der Private Haftpflichtversicherung gilt bei allen Versicherern im Inland.

Vorübergehende Auslandsaufenthalte im europäischen Ausland sind bis zu einem Jahr sind bei vielen Versicherern in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen.

Bei weltweiter Geltung ist der Versicherungsschutz zeitlich begrenzt, i.d.R. auf einen vorübergehenden Aufenthalt von einem Jahr. Einige Versicherer bieten den Einschluss von Auslandsaufenthalten bis zu 5 Jahren in die Private Haftpflichtversicherung an.

Hinweis:
sehr prämiengünstige Versicherungen schließen oftmals den weltweiten Versicherungsschutz aus.

Bedenken Sie, dass es im Schadenfall noch nie auf 5 oder 6 Euro ankam. Zahlen Sie lieber für einen umfassenden Versicherungsschutz auch etwas mehr. Es könnte sich für Sie lohnen.

Was leistet die Private Haftpflichtversicherung ?

Bis zu den vertraglich genannten Höchstsummen (Deckungssummen) übernehmen die Haftpflichtversicherer in der Private Haftpflichtversicherung die Schadenersatzleistungen bei:

  • Personenschäden (Verletzung, Tod)
  • Sachschäden (Beschädigung oder Zerstörung)
  • allen Vermögensschäden infolge Personen- oder Sachschäden (finanzielle Schäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens)
  • reinen Vermögensschäden, allerdings mit vielen Ausnahmen und mit eingeschränkten Deckungssummen (reine finanzielle Schäden, ohne dass ein Personen- oder Sachschaden vorangegangen ist.
    Beispiel:
    Man hat ein anderes Fahrzeug zugeparkt. Dadurch verpasst der Geschädigte einen wichtigen Termin, wodurch ihm nachweislich ein großes Geschäft platzt).

Private Haftpflichtversicherung – Aufgaben des Versicherers im Rahmen des Versicherungsvertrages:

  • Prüfung der Eintrittspflicht
    Nach einem Schadenfall prüft der Versicherer natürlich auch im eigenen Interesse ob der Kunde tatsächlich schadenersatzpflichtig ist.
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
    Unberechtigte Ansprüche werden durch den Versicherer abgewehrt, wenn nötig auch vor Gericht. Anfallende Gerichts- und Anwaltskosten trägt die Versicherung.
  • Schadenersatzleistung berechtigter Ansprüche
    zum Beispiel: Verursachung eines Verkehrsunfalls als Fußgänger

Wer ist in der Privathaftpflichtversicherung versichert?

Versichert ist zunächst die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers. Dies ist die im Antrag und in der Police ausdrücklich als Vertragspartner bezeichnete Person, an welche die vereinbarten Rechte und Pflichten vorrangig anknüpfen. Zusätzlich ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht folgender Personen mitversichert:

  • Ehegatte
  • Nicht-ehelicher Lebenspartner
    Bedingung: häusliche Gemeinschaft, poliz. bei VN gemeldet
  • die Kinder des Versicherungsnehmers und seines Ehegatten/ Lebenspartners, wobei Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder gleichgestellt sind.
    Für die Mitversicherung der Kinder ist das Bestehen einer häuslichen Lebensgemeinschaft nicht Voraussetzung.
    Bedingung: unverheiratet sind und minderjährig sind oder nach Vollendung der Volljährigkeit sich noch in einer Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung (nicht Fortbildung) befinden.
  • Hausangestellte
    Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht der im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit.

Wann ist der Versicherungsschutz in der Privathaftpflicht gefährdet ?

In folgenden Fällen tritt die Privathaftpflicht nicht in Kraft:

  • Haftpflichtansprüche von im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherungsnehmers
  • Schäden an Sachen, die geborgt, geliehen, gepachtet oder gemietet wurden. Ausnahme hier sind Schäden an gemieteten Wohnräumen
  • Schäden, die mit der Berufsausübung zu tun haben, auch mit der nebenberuflichen
  • Nutzung von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen
  • Versicherungsfälle, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
  • Schäden durch Hunde, Pferde, wilde Tiere, Weidevieh

Für einige dieser Ausschlüsse bieten die Versicherungsunternehmen gesonderte Versicherungen an wie z.B. die KFZ-Haftpflichtversicherung.

Das Angebot an Versicherungsschutz ist im Bereich der Haftpflichtversicherungen riesig. Um für spezielle Bedürfnisse auch den richtigen Versicherungsschutz zu erlangen, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit Finanzprofit Versicherungsmakler.